US-Vorschriften: ADA Titel II und Abschnitt 508.
In den Vereinigten Staaten gelten drei bundesweite Regelwerke für Dokumente – zwei für den öffentlichen Sektor und eines für Gesundheitsprogramme. Alle verwenden die WCAG als technischen Maßstab.
ADA Titel II – staatliche und kommunale Behörden
Die endgültige Verordnung des Justizministeriums aus dem Jahr 2024 schreibt vor, dass Webinhalte und mobile Apps von staatlichen und kommunalen Behörden – darunter Schulbezirke, öffentliche Universitäten, Gerichte und Verkehrsbetriebe – WCAG 2.1 Stufe AA erfüllen müssen. Dokumente, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, fallen in den Geltungsbereich, mit begrenzten Ausnahmen für archivierte und individualisierte Inhalte.
Fristen (verlängert durch die vorläufige endgültige Verordnung des Justizministeriums vom April 2026):
| Einrichtung | Frist |
|---|---|
| Einwohnerzahl 50.000 oder mehr | 26. April 2027 |
| Unter 50.000 + Verwaltungen von Sonderbezirken | 26. April 2028 |
Durch die Verlängerung wurden lediglich die Termine geändert – die Anforderung nach WCAG 2.1 AA selbst blieb unverändert. Für eine Universität oder einen Landkreis mit Tausenden von veröffentlichten PDF-Dateien ist der Zeitplan bereits bei manueller Nachbesserung eng bemessen; eine automatisierte Nachbesserung auf Seitenebene macht das Projekt budgetierbar.
Abschnitt 508 – Bundesbehörden und ihre Lieferanten
Abschnitt 508 des Rehabilitation Act schreibt vor, dass elektronische Inhalte von Bundesbehörden – einschließlich Dokumenten – WCAG-basierte Standards erfüllen müssen (die „ICT Refresh“-Aktualisierung von 2017). Es handelt sich um eine dauerhafte Beschaffungsanforderung: Anbieter, die an die Bundesregierung verkaufen, übernehmen diese im Rahmen ihrer Verträge, was in der Regel durch Berichte zur Barrierefreiheit nachgewiesen wird.
HHS Abschnitt 504 – Gesundheitsprogramme
Die Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales (HHS) aus dem Jahr 2024 wendet WCAG 2.1 AA auf Empfänger von HHS-Fördermitteln an. Sie gilt seit Mai 2026 für Anbieter mit mehr als 15 Mitarbeitern (kleinere Anbieter: Mai 2027) – Krankenhäuser, Kliniken, Versicherer und Gesundheitsprogramme veröffentlichen enorme Mengen an PDF-Dateien (Abrechnungen, Leistungsnachweise, Formulare), die alle in den Geltungsbereich fallen.
Der Kontext der Rechtsstreitigkeiten, kurz
Die Zahl der Klagen wegen mangelnder digitaler Barrierefreiheit steigt in den USA von Jahr zu Jahr, und neben Websites tauchen in Klageschriften regelmäßig auch nicht barrierefreie Dokumente auf. Wir wollen hier keine Panik schüren: Praktisch gesehen ist ein validiertes, getaggtes PDF mit einem Bericht auf Problemebene eine kostengünstige Versicherung – und ohnehin die richtige Vorgehensweise bei der Veröffentlichung.
Was Sie dagegen tun können
- Laden Sie ein PDF hoch – kostenlose Analyse anhand der maschinell überprüfbaren Anforderungen.
- Beheben Sie die Probleme zu einem Seitenpreis – siehe Preise.
- Bewahren Sie die Validierungsberichte als Nachweis für Ihr Korrekturprogramm auf.
a11yfy ist ein Technologieanbieter, keine Anwaltskanzlei; diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar.