Das Gesetz zur Barrierefreiheit von PDF-Dateien – erklärt ohne Panikmache.

Zwei Regelwerke decken die meisten Organisationen ab, die heute Dokumente veröffentlichen.

In der EU: Die Richtlinie zur Barrierefreiheit im Internet verpflichtet öffentliche Stellen seit 2018 zur Veröffentlichung barrierefreier Dokumente, und das Europäische Barrierefreiheitsgesetz erweitert diese Verpflichtung ab dem 28. Juni 2025 auf den privaten Sektor – Banken, Versicherungen, E-Commerce, Verkehr und Telekommunikation.

In den USA: Section 508 gilt für Bundesbehörden und deren Lieferanten, ADA Title II legt für Bundesstaaten und Kommunalverwaltungen Fristen für die Einhaltung der WCAG 2.1 AA ab April 2027 fest, und die HHS-Verordnung gilt für Gesundheitsprogramme (Anbieter mit mehr als 15 Mitarbeitern ab Mai 2026, kleinere Anbieter ab Mai 2027).

Alle zielen auf dasselbe technische Ziel ab: WCAG-konforme, ordnungsgemäß getaggte Dokumente. Hier erfahren Sie, was für Sie gilt, wie die Fristen lauten und was die Standards tatsächlich von einem PDF verlangen.

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Die Kurzfassung

EU USA
Öffentlicher Sektor Richtlinie über die Barrierefreiheit im Web (EU) 2016/2102 – in Kraft seit 2018–2021 ADA Titel II – WCAG 2.1 AA bis April 2027 / April 2028; Section 508 für Bundesbehörden
Privatwirtschaft Europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit (EU) 2019/882 – in Kraft seit dem 28. Juni 2025 ADA-Rechtsprechung und Anforderungen bei der Beschaffung; HHS-Vorschrift für Gesundheitsprogramme
Technischer Standard EN 301 549 → WCAG 2.1 AA; PDF/UA für Dokumente WCAG 2.1 AA (Titel-II-Vorschrift); WCAG-basierter Abschnitt 508

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